Abrechnung und Kostenübernahme
Läßt sich diagnostisch eine psychische Störung gemäß der Internationalen Klassifikation (ICD) feststellen, ist eine Psychotherapie zu Lasten der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung gerechtfertigt.
Läßt sich diagnostisch eine psychische Störung gemäß der Internationalen Klassifikation (ICD) feststellen, ist eine Psychotherapie zu Lasten der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung gerechtfertigt.